Im Zuge der 96. JuMiKo haben sich BRAK und die regionalen Rechtsanwaltskammern mit Nachdruck gegen jedwede Absenkung des Rechtsdienstleistungsgesetzes positioniert. Sie argumentieren, dass Rechtsschutzversicherer als wirtschaftliche Akteure naturgemäß Zielkonflikte in Kauf nehmen und Mandanten dadurch freie, unabhängige Beratung vorenthalten könnten. Nur Anwältinnen und Anwälte unterliegen berufsrechtlichen Vorgaben wie Schweigepflicht und Interessenkonfliktvermeidung. Die Kammern fordern deshalb, die geltenden gesetzlichen Standards zum Schutz der Verbraucher beizubehalten. Bund und Länder sagen geschlossen Nein.
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Dr. Wessels fordert klare Ablehnung Bayerischen Vorschlags durch Justizminister
Die 96. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister setzt den Rahmen für die gemeinsame Aktion der Bundesrechtsanwaltskammer und der Präsidentinnen sowie Präsidenten der regionalen Rechtsanwaltskammern, um das bestehende Rechtsdienstleistungsgesetz zu verteidigen. Zahlreiche Stellungnahmen aus den Ländern fließen in die Kritik des bayerischen Vorstoßes ein, der die Unabhängigkeit der anwaltlichen Betreuung gefährdet. Mit Nachdruck verlangen sie, diesen Gesetzesentwurf zurückzuweisen, um Verbraucherschutz und berufsrechtliche Ordnung zu sichern. Sie fordern deshalb eine einhellige Ablehnung.
Versicherer verschweigen Interessenkonflikte und behindern rechtzeitige Deckungsentscheidung sehr deutlich
Wirtschaftliche Interessen dominieren bei Rechtsschutzversicherern, die als Berater auftreten und daher systematische Interessenkonflikte in Kauf nehmen. Mandantinnen und Mandanten erfahren oft nicht, dass ihnen wichtige Informationen vorenthalten werden, um Kosten einzusparen. Versprochene Deckungszusagen werden erst nach wiederholten Interventionen verbindlich, was zusätzlichen Aufwand bedeutet. Diese Vorgehensweise gefährdet die Verlässlichkeit und Zugänglichkeit des Rechtsschutzsystems und unterminiert das Vertrauen der Versicherten in faire und transparente Beratungsprozesse sowie die Effizienz rechtlicher Durchsetzung massiv beeinträchtigt.
Unabhängige Anwaltshilfe verhindert systematische willkürliche Kostenverweigerung durch gewinnorientierte Versicherer
Eine juristische Vollbetreuung durch Rechtsschutzversicherer würde das Mandanteninteresse dem Profitstreben unterordnen und das Recht auf kostendeckende Unterstützung aushöhlen. Versicherer könnten berechtigte Deckungsanfragen verweigern oder nur unter Auflagen erfüllen, ohne dass Mandanten eine unparteiische zweite Meinung erhalten. Dagegen obliegt die Mandatsführung durch zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte stets ausschließlich der Durchsetzung der Mandanteninteressen. Dies gewährleistet eine nachvollziehbare und nachhaltige Durchsetzung von Ansprüchen bei gleichzeitig niedrigschwelligem Zugang zum Rechtsschutz.
Schutzmechanismen im RDG sichern hochwertige, unabhängige Rechtsberatung für Verbraucher
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte befolgen im Rahmen des Rechtsdienstleistungsgesetzes verbindliche Berufsregeln, die Unabhängigkeit in der Mandatsführung, Schweigepflicht und Konfliktfreiheit strikt vorschreiben. Diese normativen Vorgaben sind gesetzlich verankert und garantieren eine vertrauenswürdige, qualitative Rechtsberatung. Durch die berufsrechtliche Kontrolle entsteht ein transparentes System, das Mandantinnen und Mandanten nachhaltig schützt. Rechtsschutzversicherer als wirtschaftlich orientierte Unternehmen fehlen vergleichbare berufsrechtliche Auflagen, wodurch wirtschaftliche Interessen potenziell Vorrang vor der Mandantenvertretung erhalten können.
Dr. Wessels: Bayerischer Vorschlag gefährdet Mandantenschutz und Anwaltliche Unabhängigkeit
Der BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels verurteilt den bayerischen Vorschlag als unverhohlene Bevorzugung der Rechtsschutzversicherer zu Lasten der Mandanten. Er weist darauf hin, dass interne Separationen in Versicherungsunternehmen nur eine Scheinlösung darstellen, die tatsächliche Interessenkonflikte nicht ausschaltet und stattdessen den Eindruck falscher Unabhängigkeit hinterlässt. Wessels fordert von den Justizministerinnen und Justizministern von Bund und Ländern eine klare Absage an das Vorhaben, um den uneingeschränkten Schutz des Mandanteninteresses sicherzustellen.
Anwaltsunabhängigkeit dank RDG bewahrt Mandantenrechte und verhindert Interessenkonflikte wirksam
Die Bundesrechtsanwaltskammer verteidigt das Rechtsdienstleistungsgesetz mit Nachdruck, um die Unabhängigkeit der Anwaltschaft zu gewährleisten. Ratsucher profitieren von professionell erbrachter, transparenter Beratung unter Einhaltung strenger berufsrechtlicher Vorgaben. Diese gesetzlichen Vorgaben beugen Interessenkonflikten vor, schützen die Mandantenautonomie und stellen den Verbraucherschutz sicher. Zugleich bleibt der Zugang zu qualifizierten Rechtsdienstleistungen unkompliziert und niederschwellig. Auf diesem Wege fördert die Initiative langfristig das Vertrauen in das Rechtssystem und die Anwaltschaft.

