Der vorgelegte Gesetzesentwurf aus dem Bundeskabinett sieht eine Gefährdungshaftung für E-Scooter-Halter ohne Verschulden und ein vermutetes Verschulden für Fahrerinnen und Fahrer vor, wodurch die Schadenregulierung für Betroffene deutlich vereinfacht wird. Der Automobilclub KS e.V. stellt in seiner Bewertung die aktuellen Unfallzahlen vor, beleuchtet die Abgrenzung zu klassischen Kraftfahrzeugen und erläutert, wie die Neuregelung eine klare rechtliche Basis schafft und das Vertrauen in Sharing-Modelle sowie die Infrastruktur in Innenstädten nachhaltig stärkt.
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Unfallstatistik 2024 zeigt deutlichen E-Scooter-Unfallanstieg in deutschen Städten insgesamt
Die 2024 veröffentlichte Polizeistatistik belegt 11 944 Unfälle mit Personenschaden unter Beteiligung von E-Scootern, ein Plus von 26,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. In dieser Bilanz verloren 27 Menschen ihr Leben, während 83,9 Prozent der Verletzten selbst den Roller fuhren. Die Auswertung identifiziert als Hauptursachen falsche Nutzung von Fahrspuren und Radwegen, Alkoholkonsum, Tempoüberschreitungen und Vorfahrtsverstöße. Diese Daten betonen die Notwendigkeit umfassender Präventionskonzepte und baulicher Anpassungen.
Rechtslage erschwert erfolgreiche Klagen nach E-Scooter-Unfällen trotz starkem Unfallzahlen-Anstieg
Als Elektrokleinstfahrzeuge werden Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h klassifiziert, wodurch E-Scooter nicht unter die Gefährdungshaftung für Kfz fallen. Nach einem Unfall müssen Betroffene den Nachweis erbringen, dass die Fahrerin oder der Fahrer sorgfaltswidrig handelte, bevor eine Regulierung durch die Versicherung erfolgt. Die Zahl der regulierten Drittschäden stieg von 1.150 Fällen im Jahr 2020 auf nahezu 5.000 Fälle im Jahr 2024, was juristische Debatten anheizt. Verbraucher fordern verbesserte Haftungsregelungen.
Beweislastumkehr erschwert Schadenregulierung und stärkt Rechte von Scooter-Pools beträchtlich
Der Entwurf vom 18. März sieht vor, dass jeder Halter eines E-Scooters oder Segways eine verschuldensunabhängige Haftung nach dem Kraftfahrzeugprinzip übernimmt. Gleichzeitig wird rechtsverbindlich angenommen, dass Fahrerinnen und Fahrer schuldhaft gehandelt haben, sofern sie nicht das Gegenteil beweisen. Damit sinkt der Aufwand für Geschädigte bei Haftungsfragen. Die Regelung verspricht eine zügigere Bearbeitung von Versicherungsfällen, größere Transparenz bei Policen und mehr Planungssicherheit für Sharing-Anbieter.
Schnellere Regulierung entlastet Sharing-Anbieter und verbessert geregelte Unfallbearbeitung deutlich
Mit der überarbeiteten Haftpflichtvorschrift können E-Scooter-Anbieter ihre Policen exakt auf Sharing-Modelle abstimmen und eine wirkungsvolle Bearbeitung von Schadensfällen ermöglichen. Nutzerinnen und Nutzer erfahren belastbare Haftungsregelungen im Unfallereignis, wodurch Streitigkeiten vermieden werden. Die harmonisierte Rechtslage schafft Vertrauen in die Nutzung von Micromobility-Angeboten, fördert ein umsichtigeres Fahrverhalten und stellt sicher, dass Bürgersteige durch ordnungsgemäß abgestellte E-Scooter frei von Hindernissen bleiben. Darüber hinaus schaffen standardisierte Prozesse für Versicherer, Anbieter und Nutzer mehr Planungssicherheit.
Klare Haftungstrennung fördert unterschiedliche urbane Mobilitätsformen und zielgerichtete Regulierung
Durch die Aufrechterhaltung der Gefährdungshaftungs-Ausnahme für langsam Fahrer Fahrzeuge wie motorisierte Krankenfahrstühle, Bau- und Landwirtschaftsmaschinen entsteht eine abgestufte Haftungsarchitektur. Diese differenzierte Regelung grenzt die Fahrzeuge klar von E-Scootern und Segways ab und ermöglicht gezielte Sicherheits- und Versicherungsanforderungen. Der Gesetzgeber kann so unter Berücksichtigung spezifischer Einsatzbedingungen Maßgaben erlassen. Das Ergebnis ist eine rechtlich stabile Grundlage, die Transparenz schafft, flexibel anpassbar bleibt und den urbanen Mobilitätsmix stärkt und fördert Innovation nachhaltig effizient.
Durch die Haftungsreform mit verschuldensunabhängiger Gefährdungshaftung übernehmen E-Scooter-Halter eine Garantiehaftung, während Fahrer pauschal als potenziell schuldhaft gelten. Diese Verschiebung der Beweislast erleichtert Geschädigten das Geltendmachen von Schäden und ermöglicht eine zügigere Regulierung. Sharing-Anbieter können dadurch ihre Versicherungsmodelle flexibler gestalten und Risiken besser kalkulieren. Nutzer profitieren von klaren Haftungsbedingungen, die das Verantwortungsbewusstsein erhöhen und die Verbreitung von E-Scootern im städtischen Straßenverkehr nachhaltiger und sicherer unterstützen. was Effizienz steigert und Kommunikationssicherheit fördert.

